Recht und beglaubigte Übersetzungen
Im Fachgebiet Recht übersetze ich vorwiegend aus den Bereichen
Privatrecht
Energiewirtschaftsrecht
Immobilienrecht
Insolvenzrecht
Vertragsrecht
Darüber hinaus – als für die Berliner Gerichte und Notare ermächtigter
Übersetzer – kann ich für Sie auch bestätigte Übersetzungen (auch „beglaubigt“
genannt) von offiziellen Unterlagen, z.B. zur Vorlage bei Behörden oder
Institutionen, anfertigen:
Hochschulzeugnisse, Urkunden, Mutterschafts- oder
Vaterschaftsanerkennungsbescheinigungen, gerichtliche Unterlagen.
Falls eine so ausgestellte Übersetzung für eine deutsche Behörde bestimmt ist, ist
meine Bestätigung samt Stempel und Unterschrift ausreichend, um die Gültigkeit
zu bestätigen.
Wenn Sie die Übersetzung in Italien benötigen, dann muss
sie eventuell vom italienischen Konsulat legalisiert werden.
Im Zweifelsfall ist es
ratsam, sich rechtzeitig bei der empfangenden oder ausstellenden Institution zu
erkundigen.
Weitere, allgemeine Informationen über das Thema finden Sie auch unter
folgenden Links:
Auf Italienisch:
beim italienischen Auswärtigen Amt - Ministero degli Affari Esteri
Auf Deutsch:
beim Service-Portal Berlin