Recht und beglaubigte Übersetzungen

Im Fachgebiet Recht übersetze ich vorwiegend aus den Bereichen

Privatrecht
Energiewirtschaftsrecht
Immobilienrecht
Insolvenzrecht
Vertragsrecht


Darüber hinaus – als für die Berliner Gerichte und Notare ermächtigter Übersetzer – kann ich für Sie auch bestätigte Übersetzungen (auch „beglaubigt“ genannt) von offiziellen Unterlagen, z.B. zur Vorlage bei Behörden oder Institutionen, anfertigen:
Hochschulzeugnisse, Urkunden, Mutterschafts- oder Vaterschaftsanerkennungsbescheinigungen, gerichtliche Unterlagen.
Falls eine so ausgestellte Übersetzung für eine deutsche Behörde bestimmt ist, ist meine Bestätigung samt Stempel und Unterschrift ausreichend, um die Gültigkeit zu bestätigen.
Wenn Sie die Übersetzung in Italien benötigen, dann muss sie eventuell vom italienischen Konsulat legalisiert werden.
Im Zweifelsfall ist es ratsam, sich rechtzeitig bei der empfangenden oder ausstellenden Institution zu erkundigen. Weitere, allgemeine Informationen über das Thema finden Sie auch unter folgenden Links:
Auf Italienisch:
beim italienischen Auswärtigen Amt - Ministero degli Affari Esteri
Auf Deutsch:
beim Service-Portal Berlin