Recht und beglaubigte Übersetzungen
  
Im Fachgebiet Recht übersetze ich vorwiegend aus den Bereichen 
Privatrecht 
Energiewirtschaftsrecht 
Immobilienrecht
Insolvenzrecht
Vertragsrecht
Darüber hinaus – als für die Berliner Gerichte und Notare ermächtigter 
Übersetzer – kann ich für Sie auch bestätigte Übersetzungen (auch „beglaubigt“ 
genannt) von offiziellen Unterlagen, z.B. zur Vorlage bei Behörden oder 
Institutionen, anfertigen: 
Hochschulzeugnisse, Urkunden, Mutterschafts- oder 
Vaterschaftsanerkennungsbescheinigungen, gerichtliche Unterlagen. 
Falls eine so ausgestellte Übersetzung für eine deutsche Behörde bestimmt ist, ist 
meine Bestätigung samt Stempel und Unterschrift ausreichend, um die Gültigkeit 
zu bestätigen. 
Wenn Sie die Übersetzung in Italien benötigen, dann muss 
sie eventuell vom italienischen Konsulat legalisiert werden. 
Im Zweifelsfall ist es 
ratsam, sich rechtzeitig bei der empfangenden oder ausstellenden Institution zu 
erkundigen. 
Weitere, allgemeine Informationen über das Thema finden Sie auch unter 
folgenden Links:
Auf Italienisch: 
beim italienischen Auswärtigen Amt - Ministero degli Affari Esteri
Auf Deutsch:
beim Service-Portal Berlin
